Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Tel: 055 290 11 11
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Zürcherstr. 7, 8730 Uznach

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News

Wie schädlich ist Bluetooth-Strahlung?

Bluetooth-fähige Hörgeräte gelten als «state oft the art» und sind – das ist wohl unbestritten – praktisch für Menschen, die ein Hörgerät tragen. Aber sind sie auch sicher? Immer wieder erkundigen sich skeptische Kund:innen bei der Neutralen Hörberatung.[…]

Kostenbeteiligung

AHV / IV

Pauschalbetrag

Welcher Betrag wird mir an eine Hörgeräteversorgung ausgerichtet?

Ausgerichtet wird der feste Pauschalbetrag, ungeachtet der effektiven Kosten für die Hörgeräteversorgung. 

Es wird unterschieden zwischen Hörgeräteversorgung im IV-Alter und Hörgeräteversorgung im AHV-Alter. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.

Falls jedoch die erste Hörgeräteversorgung schon im IV-Alter mit Unterstützung der IV erfolgt ist, besteht auch im AHV-Alter die Besitzstandsregelung.

Besitzstandgarantie für Altersrentnerinnen und Altersrentner

Wurden Ihnen Hilfsmittel oder Ersatzleistungen von der IV zugesprochen, erhalten Sie diese weiterhin in gleichem Umfang, auch wenn Sie eine Altersrente beziehen.
Dies gilt, solange Sie die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllen.

Online-Anmeldung: «Hilfsmittel der AHV/IV»

001.002 – Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmitte

009.001 – Anmeldung: Hilfsmittel der AHV

 Anmeldung als PDF zum Download:

IV-Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel

AHV-Anmeldung: Hilfsmittel der AHV

Und so funktioniert es!

  1. Am Besten melden Sie sich bei einem Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft für einen kostenlosen Hörtest an. Die meisten Hörgeräteakustiker bieten das an – auch wir.
  2. Falls Ihnen beim Hörtest ein Hörverlust von über 20% für IV oder über 35% für AHV attestiert wird, dann empfehlen wir Ihnen, eine IV- oder AHV Anmledung ausfüllen.
    (Die Links zu den Online-Formularen oder den PDFs finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite.)
  3. Im Formular bitte den HNO-Experten-Arzt angeben. Falls Sie nicht wissen, wo sich der nächste HNO-Experten-Arzt befindet, helfen wir Ihnen gerne weiter.
  4. Bitte auch das von Ihnen gewählte Hörgeräteakustik-Fachgeschäft angeben. Selbstverständlich würden wir uns darüber freuen, wenn Sie ihre Hörgeräteversorgung bei uns durchführen lassen.
  5. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Ausgleichskasse ihres Wohnkantones senden.
  6. Nach einer Weile wird Sie die von Ihnen gewählte HNO-Praxis zu der «Expertise 1» aufbieten.
    Sie können jedoch schon  vor diesem Termin bei dem von Ihnen gewählten Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft einen Termin vereinbaren.
  7. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und füllen die Anmeldungen, falls gewünscht, auch mit ihnen zusammen aus.

Falls Sie Fragen haben, bitte rufen Sie uns unter 055 290 11 11 an oder schreiben Sie uns eine e-Mail auf [email protected].
Sie dürfen uns natürlich auch gerne bei Bürgin Hörerlebnis an der Zürcherstrasse 7, in 8730 Uznach besuchen. Wir sind gerne für Sie da.

SUVA / MV / UVG

Um eine Unterstützung von der SUVA oder der MV zu erhalten, muss die Hörschädigung berufs- oder militärbedingt verursacht sein. Dies muss durch einen ORL-Expertenarzt bestätigt werden.

Den Versicherten sind innerhalb der verordneten Versorgungsstufe (Standard/Komplex) Hörgeräte anzupassen. Verlangt ein Versicherter aus persönlichen Gründen eine teurere Ausführung, hat er die zusätzlich anfallenden Kosten selbst zu übernehmen. Die zusätzliche Kostenübernahme muss vor Abgabe des Hörgerätes zwischen dem Versicherten und dem Vertragslieferanten schriftlich (Verwendung des Formulars «Bestätigung der Übernahme von Mehrkosten») vereinbart werden. Eine Kopie der Bestätigung ist dem Versicherer mit der Rechnung zuzustellen.

Die Leistungen der Versicherung können höchstens alle sechs Jahre beansprucht werden. Für eine Neuversorgung ist das Datum des Anpassberichtes massgebend, an dem medizinisch indiziert und vom ORL-Expertenarzt begründet wird.

Binaurale (beidseitige) Versorgung ab 01.01.2024

Medizinische
Indikation
          Preis Total
(beidseitig)
    Preis Total
inkl. MwSt.
(8.10%)
Standard  CHF 2’300.00 CHF 2’486.30
Komplex  CHF 3’252.00 CHF 3’515.40

Monaurale (einseitige) Versorgung ab 01.01.2024

Medizinische
Indikation
         Preis Total
(monaural)
    Preis total
inkl. MwSt.
(8.10%)
Standard  CHF 1’473.00 CHF 1’592.30
Komplex  CHF 1’905.00 CHF 2’059.30

Hörgeräteakustiker aus Leidenschaft

Wir, das sind Silvia und René Bürgin, haben am
1. Juli 2020 die Firma Bürgin Hörerlebnis eröffnet, um nach unseren Vorstellungen qualitativ hochstehende Beratung und Hilfe für jegliche Form von Hörminderung zu bieten. Selbstverständliche beraten wir Sie auch gerne, falls Sie noch gut hören und ihrem Gehör Sorge tragen wollen.

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