Was macht die Preisunterschiede aus?
Woher kommt der Preisunterschied zwischen der IV/AHV Pauschale und den aktuellen Tophörgeräten beinahe aller Hersteller?
Der Pauschalbetrag der IV beträgt für ein Hörgerät CHF 840.00 und für zwei Hörgeräte CHF 1650.00 bei einem Gesamthörverlust von 20% oder mehr. Die AHV bezahlt für Erstversorgungen von Schwerhörigen im Alter ab 65 Jahren bei Männern und bei Frauen ab 64 Jahren ab 35% Gesamthörverlust 75% der IV-Pauschale, also CHF 630.00 für ein Hörgerät oder CHF 1237.50 für zwei.
Wenn Sie sich nun in einem Hörgerätefachgeschäft die neuesten Hörgeräte zeigen lassen, variieren die Preise je nach Anbieter und Leistungsstufe von ca. CHF 4‘000.00 bis ca. CHF 9000.00 für zwei und ca. CHF 2‘500.00 bis ca. CHF 5000.00 für ein Hörgerät. Diese Preise können je nach Geschäft und Dienstleistungen unterschiedlich sein.
Das Bundesamt für Sozialversicherung gibt an, dass für den von der IV geleisteten Betrag eine einfache und zweckmässige Versorgung möglich sei. Das stimmt zwar, aber das bedeutet:
Hörgeräte mit Batterie, die ebenfalls verschiedene Programme ermöglichen, welche jedoch bei Bedarf von Hand an jedem Hörgerät einzeln gewählt werden müssen.
Aktuelle moderne Hörsysteme können heute automatisch in verschiedene Programme schalten und haben Richtmikrofone, welche je nach Situation von sich aus die richtige Einstellung wählen. Je nach Leistungsstufe können diese Geräte Situationen mit Widerhall erkennen. Auch ob jemand spricht oder ob es nur Störlärm gibt, ob jemand sich einem Fahrzeug befindet oder welches der beiden Hörgeräte mehr Sprache im Wind empfängt etc.
Dazu kommt noch die Wiederaufladbarkeit bei modernen Hörsystemen dank Lithium-Ionen-Akkus. Sie haben heute die Möglichkeit, die Hörgeräte über Bluetooth mit dem Handy zu koppeln.
Welche Geräte und welche Einstellungen für Sie die Richtigen sind, das können Sie nur nach einiger Zeit Probetragen herausfinden und dabei helfen wir Ihnen sehr gerne.